Digitalisierung in der Praxis: Tipps & Tricks für Ihren Arbeitsalltag
Der Trend geht schon etwas länger, hat sich aber gerade durch die aktuelle Pandemie deutlich beschleunigt: Wenn man etwas digital erledigen kann, ist dies meist schneller, kostengünstiger und gerade pandemiebedingt mit weniger gesundheitlichen Risiken umsetzbar. Mit dem Smartphone sind die Menschen permanent online und können digitale Angebote ganz einfach nutzen. Diese Entwicklung macht auch vor dem Gesundheitsmarkt nicht halt, denn den Komfort, den die User vom schnellen Erledigen mit wenigen Klicks gewohnt sind, wünschen sie sich zunehmend auch in ihrer Rolle als Patienten.
Eine von der apoBank durchgeführte Studie*) ergab, dass sich bereits in 2018 mehr als die Hälfte aller Befragten eine Video-Sprechstunde sehr gut vorstellen konnten. Ein Wert, der sich in den letzten anderthalb Jahren sicher deutlich gesteigert hat. Die größte Abhängigkeit dabei ist das Angebot seitens der Praxen. Doch zur Vereinfachung von starren Prozessen, der Nutzung neuer technischer Möglichkeiten, der Ansprache gerade der jungen Zielgruppe bei den Patienten, aber auch im eigenen Team, und der Differenzierung gegenüber den anderen Zahnarztpraxen ist die Video-Sprechstunde ein durchaus überlegenswertes, modernes Tool.
Seit Oktober 2020 können Zahnarztpraxen auch im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung Videosprechstunden, Videofallkonferenzen und Telekonsile nutzen und entsprechend abrechnen. Mit diesen Leistungen können bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Beeinträchtigung – etwa im Vorfeld eines Zahnarzttermins – Symptome abgeklärt und die aufsuchende Versorgung besser organisiert werden. Weitere mögliche Szenarien sind etwa eine Einschätzung des Zustandes nach einer umfangreicheren Behandlung sowie die Erörterung anstehender prothetischer Planungen.
Des Weiteren könnte eine Video-Sprechstunde für die Ersteinschätzung der Sachlage und der Dringlichkeit bei der konventionellen Patientenbehandlung fungieren, oder Befundbesprechungen und Folgeberatungen bei längerfristigen Behandlungen und das Abklären budgetärer Gegebenheiten über den Heilmittelkostenplan umgesetzt werden; immer, wenn der Patient nicht physisch in der Praxis notwendig ist, kann man ihm den Zeit- und Kostenaufwand für die An- und Abreise ersparen, gleichzeitig aber auch die Abläufe in der Zahnarztpraxis deutlich erleichtern.