Die Abrechnung des Lasereinsatzes in der zahnärztlichen Praxis

Die Möglichkeiten des Einsatzes von Lasergeräten in der Zahnmedizin sind vielfältig. Der Laser wird zum Beispiel in der Diagnostik zum Finden versteckter, kariöser Zahnsubstanz eingesetzt. Beliebt ist der Laser in der Zahnmedizin auch im Bereich der Parodontologie (Behandlung von Zahnfleisch- und Zahnbetterkrankungen). zur Sterilisation von Zahnfleischtaschen oder bei Wurzelbehandlungen zur Sterilisation der Wurzelkanäle. Ferner kann der Laser zum Entfernen von Hautwucherungen, Durchtrennen von Lippenbändchen, zum Desinfizieren von Wunden zur Wundheilungsförderung oder auch zur chirurgischen Freilegung von Zahnimplantaten etc. genutzt werden.

Zunächst muss unterschieden werden, welchen Versicherungsstatus der Patient aufweist.  Die Abrechnungsmöglichkeiten bei gesetzlich versicherten und privat versicherten Patienten sind unterschiedlich. Ferner ist das Einsatzgebiet des Lasers ebenfalls maßgeblich für die Wahl der entsprechenden Abrechnungsmöglichkeit.

Bitte beachten Sie bei gesetzlich versicherten Patienten immer die vorherige Vereinbarungsverpflichtung für außervertragliche Leistungen nach § 8 Abs. 7 BMV-Z.

Übersicht der Berechnungsmöglichkeiten des Lasereinsatzes in der zahnärztlichen Praxis:

Die Abrechnungshinweise sind von der Autorin nach ausführlicher Recherche erstellt worden. Eine Haftung und Gewähr wird jedoch ausgeschlossen.

Sabine Schnug-Schröder, ZMV